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Eigenverbrauch

Zeitpunkt der Vorsteuerkorrektur

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-3835/2023

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu klären, ob eine definitive Vorsteuerkorrektur in jener Steuerperiode vorzunehmen ist, in die die (definitive) erste Verwendung fällt oder in jener, in der sämtliche Anlagekosten (definitive Bauabrechnung) vorliegen. Massgebend für die definitive Vorsteuerkorrektur ist nach Ansicht des Gerichts die tatsächliche Verwendung des Bauprojekts. Sobald diese im Rahmen der ersten Ingebrauchnahme feststeht, ist die definitive Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Für Rechnungen, die später eingehen, gelte von Beginn an der definitive Korrekturschlüssel. Der Widerruf der vorbehaltlos anerkannten Einschätzungsmitteilungen diene deshalb nicht der richtigen Anwendung des objektiven Rechts. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird gutgeheissen.
iusNet StR 26.06.2024