Im Bereich der Mehrwertsteuer gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die ESTV verpflichtet, ihre Entscheide auf eine bestimmte Art und Weise zu eröffnen. Bei einer A-Post-Plus Zustellung gilt eine Verfügung als zugestellt, sobald sie in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde.