Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland Rechtsprechung Direkte Steuern 2C_317/2018 Bundesgericht Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland 2C_317/2018 Liegt "gewöhnliches", also nicht land- oder forstwirtschaftliches Geschäftsvermögen vor, so ist neben den wieder eingebrachten Abschreibungen auch der realisierte Wertzuwachsgewinn mit der Einkommenssteuer zu erfassen. iusNet StR 24.04.2020 Weiterlesen über Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland