Beim Verkauf eines Darlehens einschliesslich aufgelaufener Zinsen (Marchzinsen) stellt das Entgelt mit Bezug auf die Zinsen steuerbaren Vermögensertrag dar und nicht steuerfreier Kapitalgewinn. Das Darlehen weist nämlich eine Ähnlichkeit zu Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung auf.