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Endfälligkeit

Steuerbarkeit von Marchzinsen bei Veräusserung der Darlehensforderung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Einmalverzinsliche Marchzinsen, welche im Rahmen der Veräusserung einer Darlehensforderung an Dritten mitveräussert werden, sind nach dem objektiven Herkunftsprinzip (Entgelt stammt vom Kapitalschuldner oder einem Dritten) zu beurteilen und stellen steuerbaren Vermögensertrag dar. Das subjektive Herkunftsprinzip (Anknüpfung an Person des Leistungserbringers) ist nach Auslegung des BGr nur im Bereich ohne überwiegende Einmalverzinsung anwendbar.
iusNet StR 29.06.2020