Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die mittels Einschätzungsmitteilung erfolgte und in der Folge seitens der ESTV mittels Verfügung und Einspracheentscheid bestätigte Steuernachbelastung unter dem Titel «Bewirtschaftung von Wäldern» rechtmässig ist. Zu prüfen ist, ob die Erntekosten pauschal im vereinbarten Preis berücksichtigt sind oder ob dem Urproduzenten seitens der Abnehmerin die tatsächlich für die Ernte angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Beschwerde wird abgewiesen.