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Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes

Steuerrechtlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Für die Steuerperiode 2018 besteht die Vermutung, dass der Pflichtige sein Hauptsteuerdomizil im Kt VD hat. Der Pflichtige vermag diese Vermutung nicht zu Gunsten des Kt TI umzustossen. Seine Lebensgefährtin ist Mitmieterin der Wohnung in Lausanne und die Wohnung bietet einen Komfort, der über ein einfaches Pied-à-terre für eine alleinstehende Person unter der Arbeitswoche hinausgeht.
iusNet StR 22.07.2020