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fiskalische Motive

Voraussetzungen für die Anerkennung als Erbringer/in einer Heilbehandlung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Praxis für Physiotherapie im Kanton St. Gallen. Dabei prüfte das BVGr, ob sie von der Steuerpflicht befreit bzw. nicht subjektiv steuerpflichtig und somit von der Steuer ausgenommen sei. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusNet StR 13.12.2019