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Endgültige Veräusserung einer Kiesdeponie im Privatvermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Entschädigung, die als Gegenleistung für die Übertragung des Rechts auf Nutzung von Kies, Sand oder anderen Bodenressourcen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. d StHG gezahlt wird, Einkünfte aus Immobilien darstellt, die als solche besteuert werden, auch wenn die genutzten Flächen Teil des Privatvermögens sind.
iusNet StR 29.08.2022