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Laienbeschwerde

Umstrukturierung – Abrechnung über stille Reserven

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass keine Umstrukturierung vorliegt, weil kein (Teil-)Betrieb im steuerrechtlichen Sinne auf die übernehmende D AG übertragen worden ist. Ein einzelnes Aktivum vermag den Tatbestand nicht zu begründen. Die blosse Verwaltung und/oder der Handel mit Liegenschaften genügen im Normalfall dem Betriebserfordernis nicht.
iusNet StR 28.09.2020