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Luftfahrtunternehmen

Gemischte Verwendung / Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Streitig ist vorliegend der Vorsteuerabzug betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeu-ges. Die Tätigkeit von Flugzeug-Eigentümergesellschaften kann nicht als gewerblich bezeichnet werden, soweit die Gesellschaft zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Be-rechtigten oder ihm nahestehende Personen eingesetzt wird. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen.
iusNet StR 24.01.2023