iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Motivirrtum

Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum?

Kommentierung
Direkte Steuern
Die A AG verbuchte eine Zahlung an den Aktionären als Betriebsaufwand. Das KStA BE qualifizierte die Zahlung aber als Lohnzahlung. Die Zahlung wurde nachträglich zurückbezahlt. Die A AG beruft sich darauf, sie sei, was die steuerrechtlichen Folgen der Zahlung anbelangt, einem Irrtum erlegen. Da es sich nach Auffassung des BGr nicht um einen Grundlagenirrtum handelt, bleibt die seinerzeitige Verbuchung damit massgebend, selbst wenn es in der Zwischenzeit zur restitutio in integrum gekommen ist.
Natalie Peter
iusNet StR 30.08.2021