Das Bundesgericht prüft, ob die Steuerpflichtigen ihre Pflichten zur Anfechtung einer Ermessenseinschätzung im Nachsteuerverfahren erfüllt haben. Es ist umstritten, ob die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen offensichtlich unrichtig erfolgte bzw. die Vorinstanz den Sachverhalt offensichtlich unrichtig feststellte.