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nahstehende Gesellschaft

Fehlender Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Hat die steuerpflichtige juristische Person trotz mehrmaliger Aufforderung die geschäftsmässige Begründetheit von Aufwendungen nicht belegt, ist keine Ermessensveranlagung vorzunehmen, sondern zu Ungunsten der beweisbelasteten steuerpflichtigen Person zu entscheiden.
iusNet StR 27.08.2019