iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Offensichtliches Missverhältnis

offensichtliches Missverhältnis

Gemischter Erbvorbezug und Steueraufschub

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr führt aus, dass die Praxis für die Anwendung der 25-Prozent-Regel nicht zwischen Erbvorbezug und Schenkung unterscheidet. Ob die 25-Prozent-Regel auch im Bereich des Erbvorbezugs im Sinne von Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG angebracht ist, lässt das BGr offen, weil die Schwelle von 25 Prozent vorliegend ohnehin erfüllt ist.
iusNet StR 28.04.2021