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Personaldienstbarkeit

Besteuerung Wohnrecht

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Vermögenssteuer ist durch das StHG harmonisiert. Gemäss Art. 13 Abs. 2 StHG wird das Vermögen, an dem ein Nutzniessungsrecht besteht, dem Nutzniesser zugerechnet. Ist diese Regelung auch auf das Wohnrecht anwendbar? Das Bundesgericht liefert in einem Genfer Entscheid hierzu Antworten.
Nathalie Fortuzi
iusNet StR 30.12.2024