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A-Post Plus-Sendungen

Zustellnachweis - Wann beginnt die Frist zur Einreichung der Beschwerde

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin macht in Bezug auf die Frage der Fristwahrung im Wesentlichen geltend, dass die Sendung ihrem Vertreter an einem Samstag zugestellt worden ist. Nach BVGr beginnt die Beschwerdefrist bei einer A-Post Plus-Sendung am Tag nach Hinterlegung der Sendung zu laufen und und zwar auch dann, wenn die Sendung an einem Samstag im Postfach des Verfügungsadressaten oder dessen Rechtsvertreter abgelegt wird. Auf die verspätete Einsprache wird zurecht nicht eingetreten.
iusNet StR 26.08.2021