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Rückweisungsentscheide

Anfechtung von Rückweisungsentscheiden

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_942/2018, 2C_981/2018

Rückweisungsentscheide können unter Umständen wie Endentscheide beim BGer angefochten werden. Das KStA SG ist in Erbschaftssachen nicht zur Beschwerde legitimiert, da es keine erhebliche Betroffenheit in wichtigen öffentlichen Interessen nachweisen konnte. Das BGr korrigierte die Höhe des vorinstanzlich falsch festgesetzten beweglichen Vermögens. Da die Parteien den Fehler des VGer SG nicht vorhersehen und früher rügen konnten, durften sie die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes geltend machen.
iusNet StR 29.05.2019