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Selbständige versus unselbständige Tätigkeit

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV stellte bei einer Mehrwertsteuerkontrolle bei einem Erotikclub u.a. fest, dass die Gäste eine Eintrittsgebühr bezahlen, welche die Nutzung des Wellnessbereichs, den Zugang zu Shows und erotischen Tanzdarbietungen sowie den Konsum von Getränken und Snacks ermöglicht. Die sich im Club aufhaltenden Damen erbringen gegen zusätzliche Bezahlung erotische Dienstleistungen. Die ESTV rechnet diese nicht verbuchten Umsätze der Clubbetreiberin auf.
iusNet StR 25.05.2020