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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Realisierung Stiller Reserven

Realisierung stiller Reserven

Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

Kommentierung
Direkte Steuern
Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen. Werden Vermögenswerte aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen, ist aufgrund des Systemwechsels im Sinne einer steuersystematischen Realisation über die realisierten stillen Reserven abzurechnen. Führen bei einer Erbteilung nicht alle Erben einen Geschäftsbetrieb weiter, kann die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben werden.
Natalie Peter
iusNet StR 28.01.2021

Realisation stiller Reserven und Aufschub

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mit dem Ableben von C.A. ging der Miteigentumsanteil und der damit zusammenhängende Betrieb des Restaurants G auf sämtliche Erben über. Dieser Vorgang war steuerneutral. Die Erben sind damals an die Stelle des Verstorbenen getreten und zu selbständig Erwerbstätigen geworden. A übernahm bei der Erbteilung den Miteigentumsanteil und den dazugehörigen Betrieb. Die aus der Erbengemeinschaft ausscheidenden Erben geben ihre anteilsmässige Beteiligung auf und werden für den von ihnen erzielten Gewinn aus der Realisierung stiller Reserven steuerpflichtig.
iusNet StR 28.01.2021