Das Bundesgericht prüft, ob ein Verkauf einer Liegenschaft mit einer Haltedauer von 5.5 Jahren sowie einer Fremdfinanzierungsquote von 75% als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel zu qualifizieren ist. Dabei werden auch die Umstände beim Verkauf, namentlich der Marktauftritt sowie die Absicht der Gewinnerzielung in Erwägung gezogen.