Das Bundesgericht prüft, ob das Kantonsgericht des Kantons Luzern zu Recht auf die von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde zur direkten Bundessteuer sowie auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu den Staats- und Gemeindesteuern wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses nicht eingetreten ist. Zu prüfen war ihre Rechtsmittelbefugnis im vorinstanzlichen Verfahren.