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Spontane Deklaration

Nachträgliche Ablehnung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Das KStA TI korrigierte seinen ursprünglichen Rückerstattungsentscheid der Verrechnungssteuer, nachdem die ESTV mitteilte, eine Überprüfung habe ergeben, dass die gezahlte Dividende nicht spontan deklariert worden sein, was Voraussetzung für die Rückerstattung nach Art. 23 VStG ist.
iusNet StR 11.02.2019