Das Bundesgericht bestätigt, dass der Steuerpflichtige ohne ständigen Wohnsitz in den USA keinen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf der Grundlage des DBA CH-USA hat. Aus demselben Grund können die Steuerbehörden eine Rückerstattung der Quellensteuer verlangen, die dem Steuerzahler zu Unrecht erstattet wurde.