Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob Einlagen in den Erneuerungsfonds und «Einkäufe» im Rahmen des Erwerbs einer Stockwerkeinheit steuerlich gleich zu behandeln sind. Es ist strittig, ob die Zahlung des Erwerbers an den Veräusserer für den Anteil am Erneuerungsfonds steuerlich abzugsfähig ist.