Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum? Kommentierung Direkte Steuern Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum? 2C_219/2021 Die Rückabwicklung eines Leistungsverhältnisses ist für steuerliche Zwecke nur anzuerkennen, wenn das ursprüngliche Vertragsverhältnis an einem Willensmangel litt, wenn also ein Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR bestand. Natalie Peter iusNet StR 30.08.2021 Weiterlesen über Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum?