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Teilliberierung

Simuliertes Darlehen

Kommentierung
Direkte Steuern

2C_295/2020

Das BGr hat eine Anzahl von Kriterien entwickelt, bei deren Vorliegen ein Aktionärsdarlehen als geldwerte Leistung zu qualifizieren ist. Das ist u.a. dann der Fall, wenn das gewährte Darlehen durch den Gesellschaftszweck nicht abgedeckt oder im Rahmen der gesamten Bilanzstruktur ungewöhnlich ist. Diese Kriterien sind vorliegend erfüllt.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2020

Aufrechnung simulierter Darlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_295/2020

Im Rahmen einer Kapitalerhöhung der AG des Steuerpflichtigen zeichnete seine Mutter Inhaberaktien. Liberiert wurden die Aktien durch Sacheinlage von Inhaberschuldbriefen, die zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgestellt waren. Das BGr bestätigt, dass der Fall nicht vergleichbar ist mit einer Teilliberierung, da die AG nach der Sacheinlage über die Darlehensforderung verfügen konnte. Im Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehensforderung liegt steuerbarer Beteiligungsertrag vor.
iusNet StR 22.10.2020