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unmittelbar bestehende Verlustrisiken

Pauschale Rückstellungen auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Bildung von pauschalen Rückstellungen auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen eines Architekten ist –sofern keine kantonale Praxis hierzu besteht - nur zulässig, wenn in der Vergangenheit die Liegenschaften vernachlässigt wurden und diesem Umstand nicht durch entsprechende Abschreibungen Rechnung getragen wurde und wenn unmittelbar Unterhaltsarbeiten bevorstehen bzw. regelmässig solche Arbeiten anstehen.
iusNet StR 30.03.2021