Das Bundesgericht prüft, ob das vereinfachte Abrechnungsverfahren gemäss BGSA anwendbar ist. Fraglich ist, ob die ausgerichteten Spesen als Pauschalspesen zu beurteilen und deshalb zum ausgerichteten Lohn hinzuzurechnen sind. Umstritten ist die Bemessungsgrundlage im vereinfachten Abrechnungsverfahren.