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Verfolgung öffentlicher Zwecke

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine Privatschule im Kt GE erfüllt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund eines öffentlichen Zwecks nicht. Eine Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke zweitrangig sind, im Vergleich zum Hauptzweck der öffentlichen Aufgaben
iusNet StR 25.08.2020