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Vermittlung

Vermittlungsleistungen im Finanzsektor

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV und die Beschwerdegegnerin waren sich uneinig, ob die Tätigkeit der Beschwerdegegnerin für ihre Kooperationspartner unter den Begriff der Vermittlung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG fällt und damit von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist. Während das BVGer die Meinung vertrat, die Definition des Vermittlungsbegriffes sei nach neuem MWSTG immer noch gleich zu verstehen, war die ESTV anderer Meinung. Die Beschwerde gegen das Urteil des BVGer wurde gutgeheissen.
iusNet StR 02.09.2019