Keine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung Rechtsprechung Direkte Steuern 9C_364/2023 Bundesgericht Keine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung 9C_364/2023 Wird die steuerpflichtige Person rechtskräftig zu einem Reingewinn veranlagt, gelten die Vorjahresverluste als verrechnet, es sei denn, die Voraussetzungen der Revision sind erfüllt. iusnet StR 27.11.2024 Weiterlesen über Keine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung