Im vorliegenden Fall war die Tarifeinreihung für ein von der Beschwerdeführerin importiertes Produkt zu klären. Für die Einreihung von Waren sind zunächst der Wortlaut der Nummern, dann jener der Abschnitt- oder Kapitel-Anmerkungen und schliesslich die Allgemeinen Vorschriften entscheidend. Irrelevant ist, dass der Zweck des streitbetroffenen Produktes angeblich dem Brandschutz dient.