Das Bundesgericht beurteilt die Frage, ob ein gemeinnütziger Verein mit einem Hotelbetrieb steuerbefreit sein darf, wenn die Gewinne ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken dienen. Dabei prüft das Bundesgericht, ob die erforderliche Uneigennützigkeit gegeben ist und inwiefern der Hotelbetrieb mit der Wettbewerbsneutralität vereinbar ist.