Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von Fr. 100‘000 pro Jahr erzielen.
Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Die ESTV publizierte am 11. April 2019 neue oder überarbeitete Entwürfe, welche dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet werden.