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Verheiratetentarif

Getrennte Besteuerung von Ehegatten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt ihre bisherige konstante Rechtsprechung, wonach von einer rechtlich oder tatsächlich getrennten Ehe (und damit von einer getrennten Besteuerung) auszugehen ist, wenn die Voraussetzungen der getrennten Wohnstätten, die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft und die fehlende Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt kumulativ erfüllt sind. Eine separate Veranlagung setze demnach eine dauernde Trennung und damit eine Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes voraus. Es genügt nicht, wenn die Ehegatten nur über getrennte Wohnstätten verfügen.
iusNet StR 24.04.2024

Die Heiratsstrafe

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_616/2020

Nach den für das BGr verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz ergibt sich im konkreten Fall gegenüber einer Besteuerung als Alleinstehende eine Mehrbelastung von 91,3 Prozent, deren Ursache einzig in der Tatsache der Eheschliessung liegt. Die Vorinstanz spricht von einem Anwendungsfall der "Heiratsstrafe". Der angefochtene Entscheid ist nach BGr aber insoweit nicht zu beanstanden, als er auf bundesrechtskonformer Auslegung und Anwendung der einschlägigen Normen beruht.
iusNet StR 29.09.2020