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tatsächliche Verwaltung

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Kommentierung
Direkte Steuern
Als ein das Steuerrecht begründender Aspekt muss der Kt TI das Vorhandensein eines Steuerdomizils einer GmbH nachweisen. Wenn aufgrund der vorliegenden Elemente die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person im Kanton trotz eines anderswo gelegenen Geschäftssitzes als sehr wahrscheinlich erscheint, obliegt der Gegenbeweis jedoch der Steuerpflichtigen.
Natalie Peter
iusNet StR 31.05.2021

Beweisregeln bei der tatsächlichen Verwaltung einer Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Ort der tatsächlichen Verwaltung ist der Ort, an dem die juristische Person ihren wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt hat bzw. an dem ihre Geschäftsführung tatsächlich ausgeübt wird. Als ein das Steuerrecht begründender Aspekt muss das Vorhandensein eines Steuerdomizils vom KStA TI nachgewiesen werden.
iusNet StR 31.05.2021