Die Geschäftsstrukturen der international tätigen Unternehmen und die internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen stehen in einem Verhältnis gegenseitiger Wechselwirkungen zueinander. In diesem dynamischen Umfeld hat die Schweiz im Zuge der Unternehmenssteuerreform (STAF) neu ein Zuzugsregime eingeführt und die Wegzugsbesteuerung teilweise neu kodifiziert. Damit wurde eine wesentliche Hürde für zuzugswillige Kapitalunternehmen und inländische Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten repatriieren wollen, eliminiert und die beabsichtigte Förderung der Standortattraktivität erreicht. Nicht gelöst wurde die Problematik der importierten Reserven im Bereich der Verrechnungssteuer. Hier wäre eine konkrete Regelung zu begrüssen.