Mit der Anpassung des Beteiligungsabzuges soll der negative Effekt der Too-big-to-fail (TBTF)-Instrumente bei der Gewinnsteuer beseitigt werden. Dazu sollen die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Konzerngesellschaften von systemrelevanten Banken ausgeklammert werden.