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grundsätzliche Bedeutung

Weiterleitung unrichtiger Information im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens

Kommentierung
Direkte Steuern
Es ist nach bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht Zweck der Amtshilfe die Klärung materiellrechtlicher Fragen. Aus dem Protokolls zum DBA CH-DE ergibt sich jedoch, dass die ESTV verpflichtet ist, der empfangenden Stelle bzw. der ausländischen Steuerbehörde mitzuteilen, sollte sich herausstellen, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt wurden.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.11.2019

Voraussichtliche Erheblichkeit von unrichtigen Informationen.

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Es ist nach bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht Zweck der Amtshilfe die Klärung materiellrechtlicher Fragen. Aus dem Protokolls zum DBA CH-DE ergibt sich jedoch, dass die ESTV verpflichtet ist, der empfangenden Stelle bzw. der ausländischen Steuerbehörde mitzuteilen, sollte sich herausstellen, dass unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt werden durften, übermittelt wurden.
iusNet StR 25.11.2019