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Direkte Steuern

Direkte Steuern

Anrechnung der «üblichen» Mäklerprovision

Jurisprudence
Direkte Steuern
§221 Abs. 1 lit. c StG ZH erklärt übliche Mäklerprovisionen und Insertionskosten für Erwerb und Veräusserung als Aufwendungen anrechenbar. Eine Begrenzung der tatsächlichen Mäklerprovisionen auf das übliche Mass von 2 % als "übliche Mäklerprovision" ist bundesrechtskonform.
iusNet StR 24.09.2019

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Jurisprudence
Direkte Steuern
Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in aller Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar, und sie erwachsen dementsprechend durch Nichtanfechtung in Rechtskraft. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht.
iusNet StR 24.09.2019

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Massnahmen der Unternehmenssteuerreform sollten jene steuerpflichtigen Personen entlasten, die einem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen. Deshalb beabsichtigte der Gesetzgeber die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht gänzlich zu beseitigen, da hierfür kein entsprechender Handlungsbedarf bestand, sondern nur in bestimmten Konstellationen zu mildern.
iusNet StR 24.09.2019

Gemischter Betrieb Liegenschaftenhandel und Immobilienverwaltung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann ein aus Liegenschaftenhandel und Immobilienverwaltung gemischter Betrieb nebeneinander Anlage- und Umlaufvermögen halten, aber nur auf Ersterem abschreiben.
iusNet StR 24.09.2019

Selbstbewohnender gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr bejaht das Vorliegen eines gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels, da die Kriterien der Gewerbsmässigkeit erfüllt sind. Es heisst zudem die Beschwerde bezüglich der Abzugsfähigkeit von Handänderungssteuern als mit der Veräusserung verbundene Kosten gut.
iusNet StR 24.09.2019

Nachsteuerverfahren bei nicht deklariertem Privatanteil

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Nachsteuerverfahren ist bei einem nicht deklariertem Privatanteil zulässig, auch wenn die gleiche Steuerbehörde sowohl die Gesellschaft als auch den Aktionär einschätzt. Der Kausalzusammenhang zwischen der lückenhaften Deklaration und der Unterbesteuerung wurde nicht unterbrochen, weil die Steuererklärung die relevanten Tatsachen unvollständig wiedergibt.
iusNet StR 02.09.2019

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