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Direkte Steuern

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Namen von Drittpersonen in der Amtshilfe

Éclairages
Direkte Steuern
Informationen zu Drittpersonen, die im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens in die USA übermittelt werden, dürfen vom IRS nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie geheim zu halten sind.
Natalie Peter
iusNet StR 02.07.2019

Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“

Jurisprudence
Direkte Steuern

1C_315/2018, 1C_316/2018, 1C_329/2018, 1C_331/2018, 1C_335/2018, 1C_337/2018, 1C_339/2018, 1C_347/2018

Die falsche Angabe darüber, dass rund 80'000 Zweitverdienerehepaare von der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» betroffen seien, bildete einen wesentlichen Teil der öffentlichen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung und war wichtig für die Entscheidbildung.
iusNet StR 02.07.2019

Geldwerte Leistung Verkauf eines Chalets an nahestehende Personen

Jurisprudence
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Das BGr bestätigt das Vorliegen einer geldwerten Leistung beim Verkauf eines Chalets durch eine Aktiengesellschaft zu einem Vorzugspreis an die Kinder des Aktionärs.
iusNet StR 02.07.2019

Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Beim Auseinanderfallen des handelsrechtlichen Gewinns aus einer Grundstücksveräusserung und des aufgrund eines Ersatzwerts ermittelten Grundstückgewinns hat ein interkantonales Unternehmen allenfalls mehr Steuern zu entrichten als ein rein innerkantonales Unternehmen.
iusNet StR 02.07.2019

Keine Revision aufgrund eines späteren Urteils

Jurisprudence
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Aus dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung ergibt sich weder ein Gebot, zunächst die Gesellschaft und erst danach den Beteiligten zu veranlagen, noch folgt daraus automatisch das Gebot einer Anpassung der zuerst getroffenen Veranlagung, wenn im zweitveranlagenden Kanton (der Gesellschaft oder des Beteiligten) eine abweichende Beurteilung resultiert.
iusNet StR 02.07.2019

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BVGr sieht es als erstellt, dass sich der Federal Tax Service von Russland nicht eindeutig bzw. nachvollziehbar betreffend die von ihm verlangten Informationen geäussert hat und damit die voraussichtliche Erheblichkeit im Ersuchen nicht dargetan ist.
iusNet StR 02.07.2019

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