iusNet

Steuerrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Direkte Steuern

Direkte Steuern

Direkte Steuern

Vermeintliche Verlegung des Wohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der steuerrechtliche Wohnsitz ist grundsätzlich von der Steuerbehörde nachzuweisen. Erscheint aber der von der Steuerbehörde angenommene Sitz im Kanton als sehr wahrscheinlich, genügt dies in der Regel als Hauptbeweis und der steuerpflichtigen Person obliegt es, den Gegenbeweis für den von ihr behaupteten Sitz ausserhalb des Kantons zu erbringen.
iusNet StR 11.04.2019

Hauptsteuerdomizil bei juristischen Personen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Befinden sich der Sitz und die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person in unterschiedlichen Kantonen und beanspruchen beide wegen persönlicher Zugehörigkeit die Steuerhoheit, ist der Konflikt nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung zu lösen.
iusNet StR 26.03.2019

Verlustverrechnung bei Zürcher Grundstückgewinnsteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr hatte im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle zu prüfen, ob der neue § 224 a StG ZH, welcher die Anrechnung von operativen Verlusten an Grundstückgewinne im Kanton Zürich vorsieht, mit übergeordnetem Recht vereinbar ist.
iusNet StR 26.03.2019

Arbeitslosentaggelder werden als steuerbares Einkommen besteuert

Jurisprudence
Direkte Steuern
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, welche mit der Rückzahlung von Schulden anfallen. Berücksichtigung einer späteren Rückerstattung von Arbeitslosentaggelder im Revisionsverfahren betreffend Steuerjahre, während denen nicht geschuldete Leistungen bezogen wurden.
iusNet StR 26.03.2019

Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Liegen der Steuerverwaltung im Zeitpunkt der Veranlagungsverjährung die für die Veranlagung notwendigen Informationen vor, kann sie die Veranlagung mangels neuer Tatsachen nicht im Nachsteuerverfahren nachholen.
iusNet StR 22.03.2019

Erlös aus Verkauf eins Wandelrechts ist steuerbarer Vermögensertrag

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ist ein Wandelrecht untrennbar mit einem Darlehen verbunden, stellt der durch die Ausübung des Wandelrechts realisierte Vermögenszugang insoweit steuerbaren Vermögensertrag dar, als er keine Tilgung des Darlehens bewirkt.
iusNet StR 08.03.2019

Pages