Das BGr hatte im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle zu prüfen, ob der neue § 224 a StG ZH, welcher die Anrechnung von operativen Verlusten an Grundstückgewinne im Kanton Zürich vorsieht, mit übergeordnetem Recht vereinbar ist.
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, welche mit der Rückzahlung von Schulden anfallen. Berücksichtigung einer späteren Rückerstattung von Arbeitslosentaggelder im Revisionsverfahren betreffend Steuerjahre, während denen nicht geschuldete Leistungen bezogen wurden.
Liegen der Steuerverwaltung im Zeitpunkt der Veranlagungsverjährung die für die Veranlagung notwendigen Informationen vor, kann sie die Veranlagung mangels neuer Tatsachen nicht im Nachsteuerverfahren nachholen.
Obschon das ESTV KS zur Ermittlung der steuerbaren Mietwerte nicht mehr in Kraft stand, durfte sich das KStA SO bei der Festsetzung des Eigenmietwertes eines freistehenden EFH darauf berufen.
Ist ein Wandelrecht untrennbar mit einem Darlehen verbunden, stellt der durch die Ausübung des Wandelrechts realisierte Vermögenszugang insoweit steuerbaren Vermögensertrag dar, als er keine Tilgung des Darlehens bewirkt.
Beweismittel aus einem (Nach-) Steuerverfahren dürfen deshalb in einem Strafverfahren nur dann verwendet werden, wenn sie weder unter Androhung einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen mit Umkehr der Beweislast noch unter Androhung einer Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten beschafft wurden.
Das von der Beschwerdeführerin behauptete Treuhandverhältnis zwischen ihr und ihrer Muttergesellschaft war weder aus der Buchhaltung ersichtlich, noch reichte die Beschwerdeführerin entsprechende Unterlagen ein, um das Treuhandverhältnis im Sinne des Merkblattes der ESTV nachzuweisen.
Für die Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei einem Anteilsinhaber ist zu verlangen, dass die Veranlagungsbehörde nach erfolgter Beweiswürdigung und aufgrund objektiver Gesichtspunkte mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon überzeugt ist, dass die Kapitalgesellschaft dem Anteilsinhaber eine geldwerte Leistung erbracht hat.
Die steuerpflichtige Person kann eine Veranlagungsverfügung, die vollständig oder zumindest teilweise aufgrund pflichtgemässen Ermessens ergangen ist, einzig mit der Begründung anfechten, die Veranlagung sei offensichtlich unrichtig.
Im Konfliktfall wird dem Sitzkanton die persönliche Zugehörigkeit nur dann zuerkannt, wenn die juristische Person tatsächlich dort geleitet worden war bzw. nicht bewiesen war, dass die Aktivitäten im andern Kanton die Qualität der tatsächlichen Verwaltung erreicht hatten.