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Direkte Steuern

Direkte Steuern

Widerruf einer Verfügung durch das Steueramt infolge Scheinwohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Kt SZ informierte den Kt BL über den gegenüber den Beschwerdeführern verfügten Widerruf der Veranlagung und teilte BL mit, dass er das Ehepaar rückwirkend infolge eines blossen Scheindomizils wieder aus der Steuerpflicht genommen habe. Die Ehegatten konnten den neuen Wohnsitz nicht aufzeigen.
iusNet StR 18.11.2019

Verwirkung des Rechtes auf Anfechtung einer kantonalen Veranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Kanton, der die für die Steuerpflicht erheblichen Tatsachen kennt oder kennen kann und dessen ungeachtet mit der Erhebung des Steueranspruchs ungebührlich lange zuwartet, verwirkt sein Besteuerungsrecht, wenn aufgrund des entsprechenden Steuerbezugs ein anderer Kanton zur Rückerstattung von Steuern verpflichtet werden müsste, die dieser formell korrekt, in guten Treuen und in Unkenntnis des kollidierenden Steueranspruchs bezogen hat.
iusNet StR 18.11.2019

Interkantonale Doppelbesteuerung infolge Wohnsitzverlegung

Éclairages
Direkte Steuern
Nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung muss die Steuerbehörde den steuerrechtlichen Wohnsitz als steuerbegründende Tatsache beweisen, auch wenn der steuer-rechtliche Wohnsitz bisher bereits in der Schweiz war und streitig ist, ob die steuerpflichtige Person diesen aufgegeben hat
Natalie Peter
iusNet StR 29.10.2019

Vorliegen einer geldwerten Leistung bei Aktionärsdarlehen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ist mit einer Rückzahlung eines Darlehens nicht zu rechnen, weil ein solches nach dem Willen der Parteien nicht gewollt oder die Rückerstattung der erbrachten Leistung nicht beabsichtigt ist, wird die äussere Form des Darlehens nur simuliert, d.h. bloss zum Schein gewählt oder gewahrt, und handelt es sich bei der Zuwendung nicht um Fremdkapital.
iusNet StR 29.10.2019

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern
Für eine Wohnsitzverlegung genügt es nicht, die Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz zu lösen. Massgeblich ist vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen. Nicht entscheidend ist deshalb in der Regel, wann der Steuerpflichtige sich am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat
iusNet StR 29.10.2019

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Massgebend für die Bestimmung des Erlöses sind schon von Harmonisierungsrechts wegen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung und nicht etwa jene zum Zeitpunkt der Einreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung.
iusNet StR 28.10.2019

Beschränkung der steuerlichen Anrechnung der tatsächlich höheren Mäklerprovision auf die "übliche Provision"

Éclairages
Direkte Steuern
Art. 12 StHG legt nicht fest, welche Kosten beim Grundstückgewinn als Aufwendungen anrechenbar sind. Dem kantonalen Gesetzgeber verbleibt diesbezüglich ein gewisser Spielraum. So können die Kantone selber bestimmen, ob und in welchem Umfang sie Maklerprovisionen als Aufwendungen anrechnen. Im Extremfall kann ein Kanton überhaupt keine Mäklerprovision zum Abzug zulassen.
Natalie Peter
iusNet StR 24.09.2019

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