Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt
Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt
Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt
A ist Eigentümer des Grundstücks B, auf dem sein selbstbewohntes Einfamilienhaus steht. Für das C gehörende, angrenzende Grundstück D, auf dem ebenfalls ein Einfamilienhaus steht, wurde um eine Baubewilligung für Umbau und Sanierung des Hauses ersucht. Gegen einen Teil dieses Bauvorhabens, die Vergrösserung bzw. Neigungsänderung der Fenster, setzte sich A zur Wehr. Seine Rechtsmittel wurden aber, letztinstanzlich durch das KGr LU, rechtskräftig abgewiesen. Den Grundstücken B und D steht je ein Grenzbau-, Näherbau- und Überbaurecht gegenüber dem anderen zu, mit der Folge, dass die beiden Häuser zum Teil direkt aneinandergebaut sind und teilweise sehr nah an der Grenze zum anderen Grundstück stehen.
In der Steuerklärung 2017 machte A als Liegenschaftsunterhaltskosten die ihm im vorerwähnten Bauverfahren auferlegten Verfahrenskosten von CHF 4'000 sowie die dafür entstandenen Anwaltskosten von CHF 8'079 geltend. Diese wurden durch die Vorinstanzen als nicht abzugsfähig befunden.
Zunächst machte A geltend, die Vorinstanz sei vorliegend befangen gewesen, weil die gleiche Abteilung schon im Bauprozess mit der Sache befasst gewesen sei. Allein aufgrund des Umstandes, dass...
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