Abzugsfähigkeit von Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung
Abzugsfähigkeit von Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung
Abzugsfähigkeit von Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung
Die Ehegatten A und B liessen sich am 15. Oktober 2010 auf gemeinsames Begehren scheiden. A verpflichtete er sich, neben den monatlichen Zahlungen einen Prozentsatz seiner Einkünfte, welche sein Grundsalär übersteigen, zu überweisen. Diese Einkünfte wurden von seinem Arbeitgeber in Form von Bonuszahlungen, Aktien, Optionen und anderem geleistet und entsprachen der Gesamtheit seines jährlichen Incentive Plan (nachfolgend: Mitarbeiterbeteiligungsplan).
Im Jahr 2013 erhielt A u.a. Mitarbeiterbeteiligungen bzw. eine diesbezügliche Zahlung von insgesamt CHF 627'200. Dieses Einkommen bestand u.a. aus 350 Mitarbeiteraktien, welche von im Jahr 2008 erhaltenen performance shares herrühren sowie aus 2011 gewährten Mitarbeiteroptionen. Im selben Jahr erhielt B von A die Hälfte der Aktien sowie den vereinbarten Betrag aus den Optionen.
In seiner Steuererklärung 2013 beantragte A einen Abzug für an seine Ex-Frau geleistete Unterhaltsbeiträge. In den Steuerveranlagungen verweigerte die KStV VS diesen Abzug. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.
Gegen dieses Urteil erhob A beim BGr eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten...
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