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Steuerrecht > Rechtsprechung

Steuerumgehung bei Liegenschaften

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Steuerumgehung bei Liegenschaften

Die Beschwerdeführerin hat 2 Immobilien erstellt, um diese exklusiv ihrem Alleinaktionär zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung der ESTV erweist sich die Sachverhaltsgestaltung als ungewöhnlich im Sinne der Judikatur und Doktrin zur Steuerumgehung. Das BVGr stützt die Auffassung der ESTV und erachtet die Voraussetzungen einer Steuerumgehung als erfüllt.
iusNet StR 26.04.2019

Liegenschaft einer einfachen Gesellschaft ist Privatvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern

Liegenschaft einer einfachen Gesellschaft ist Privatvermögen

Die Beschwerdeführerinnen treten bei einem Liegenschaftskauf zivilrechtlich zum ersten Mal als Eigentümerin in Erscheinung und waren am früheren Handel mit der Liegenschaft ihrer Ehemänner über die blosse Funktion als Darlehensgeberin hinaus nicht weiter beteiligt war. Ihre Liegenschaft ist nicht Geschäftsvermögen.
iusNet StR 26.04.2019

Subjektive Steuerpflicht / Haftungsregelung und Betreibungsregelungen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Subjektive Steuerpflicht / Haftungsregelung und Betreibungsregelungen

Anlässlich einer Kontrolle bei einer bereits aus dem Register der Steuerpflichtigen gelöschten Anwaltssozietät zweier Teilhaber erliess die ESTV eine «Rechtsöffnungsverfügung» und setzt eine Mehrwertsteuernachforderung fest. Verpflichtet wird einer der Teilhaber als solidarisch haftender Teilhaber.
iusNet StR 24.04.2019

Versand von amtlichen Akten an das Bürodomizil des Rechtsvertreters

Jurisprudence
Direkte Steuern

Versand von amtlichen Akten an das Bürodomizil des Rechtsvertreters

Ein im Anwaltsregister eingetragener Rechtsanwalt ist im Stadium des rechtshängigen und vor der Veranlagungsbehörde befindlichen Hinterziehungsverfahrens nicht berechtigt, den Versand der amtlichen Akten an sein Bürodomizil zu verlangen.
iusNet StR 16.04.2019

Vermeintliche Verlegung des Wohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern

Vermeintliche Verlegung des Wohnsitzes

Der steuerrechtliche Wohnsitz ist grundsätzlich von der Steuerbehörde nachzuweisen. Erscheint aber der von der Steuerbehörde angenommene Sitz im Kanton als sehr wahrscheinlich, genügt dies in der Regel als Hauptbeweis und der steuerpflichtigen Person obliegt es, den Gegenbeweis für den von ihr behaupteten Sitz ausserhalb des Kantons zu erbringen.
iusNet StR 11.04.2019

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