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Einführung eines Schweizer Trusts

Einführung eines Schweizer Trusts

Fachbeitrag
Direkte Steuern

Die Errichtung eines Trusts soll künftig auch nach Schweizer Recht möglich sein. An seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Gesetzesänderungen. Diese dauert bis zum 30. April 2022.

In seiner Medienmitteilung hält der Bundesrat fest, dass der Trust ein flexibles Instrument sei. Im familiären Kontext werde der Trust häufig zur Nachlassplanung eingesetzt, um namentlich die Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen zu ermöglichen. Daneben würden Trusts im Wirtschaftsleben auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen.

Gemäss Vorentwurf soll der Trust im OR als ein Sondervermögen sui generis geregelt werden. Verschiedene weitere Bundesgesetze müssen entsprechend angepasst werden. Künftig soll der Trust auch in den Steuergesetzen explizit geregelt sein. Derzeit erfolgt die Besteuerung nach Massgabe der allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze sowie zweier Kreisschreiben. Da die Besteuerung in der Praxis sehr gut funktioniert, schlägt der Bundesrat vor, die bisherigen Prinzipien grundsätzlich beizubehalten....

iusNet StR 31.01.2022

 

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