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Nachfolgeregelungen aus steuerlicher Sicht und deren Erfassung mit der Schenkungssteuer – eine aktuelle Bestandesaufnahme

Nachfolgeregelungen aus steuerlicher Sicht und deren Erfassung mit der Schenkungssteuer – eine aktuelle Bestandesaufnahme

Fachbeitrag
Erbschafts- und Schenkungssteuer

Nachfolgeregelungen aus steuerlicher Sicht und deren Erfassung mit der Schenkungssteuer – eine aktuelle Bestandesaufnahme

Einleitung

In praktisch allen Kantonen ist die Schenkung bzw. die Erbschaft an direkte Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen. Ist eine familieninterne Nachfolge (insbesondere an Kinder oder Grosskinder) geplant, können entweder das Einzelunternehmen, der Anteil an der Personengesellschaft oder auch Anteile an Kapitalgesellschaften steuerneutral geschenkt oder vererbt werden. Den Schenker bzw. Erblasser treffen in diesem Fall ebenso keine Steuerfolgen.

Für die Annahme einer Schenkung bedarf es des Nachweises der Gegenleistungslosigkeit sowie des Schenkungswillens. Ansonsten ist davon auszugehen, dass es sich im Kontext einer Nachfolgeplanung um ein Entgelt für geleistete oder zu leistende Arbeit handelt.

Gesetzlich ermässigen die Kantone im Regelfall die Erbschafts- und Schenkungssteuer auch für alle Empfänger, die durch Einsatz ihrer Arbeitskraft am Betrieb der übertragenen Unternehmung beteiligt sind, wobei aus Sicht des Autors fraglich ist, ob die jeweiligen Spezialregelungen tatsächlich in den kantonalen Steuerpraxen so häufig Anwendung finden.

Im Verhältnis zwischen nicht oder nur entfernt verwandten Mitarbeitern und dem...

iusNet StR 29.11.2022

 

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