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Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (Vormals Steuervorlage 17 [SV17])

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (Vormals Steuervorlage 17 [SV17])

Gesetzgebung

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (Vormals Steuervorlage 17 [SV17])

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) stellt wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen in der Schweiz sicher. Es leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem attraktiven Standort und damit zu Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Ausgangspunkt der Vorlage ist die Ablösung bestehender Steuerregimes, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Ein sozialer Ausgleich wird über die AHV vorgenommen.

Aufgrund der STAF muss die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung angepasst werden (Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern). Ein möglicher Anwendungsfall sind Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Lizenzen. Zahlreiche Staaten erheben Quellensteuern auf solchen Kapitalerträgen. Unterliegen diese auch im Wohnsitzstaat des Empfängers einer Steuerpflicht, kann es zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen

Mit der STAF hat das Parlament unter anderem einen Abzug auf Eigenfinanzierung beschlossen. Der Bundesrat hat dazu die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen (Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen). Im...

iusNet StR 21.01.2020

 

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