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Aufhebung Heiratsstrafe

Aufhebung Heiratsstrafe

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Aufhebung Heiratsstrafe

Am 28. Februar 2016 fand die Volksabstimmung zur eidgenössischen Initiative "Für Ehe und Familie –  gegen die Heiratsstrafe" statt.  Die Initiative wurde von 50,8 % der Abstimmenden verworfen edoch von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen (durch 15 Kantone und 3 Kantone mit einer halben Standesstimme).

Die festgestellten Unregelmässigkeiten waren nach Ansicht des BGr geeignet, das Abstimmungsresultat zu beeinflussen. Mit einem Mehr von 50,8 % für die Abweisung der Vorlage ist der Unterschied zwischen den Nein-Stimmen und den Ja-Stimmen gering ausgefallen. Die Initiative wurde zudem von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen. Zudem seien die Unregelmässigkeiten als sehr schwer zu qualifizieren, da die Zahl der betroffenen  Zeitverdiener-Ehepaare mehr als fünfmal höher liegen könnte.  Es ist deshalb möglich, dass   die festgestellten Unregelmässigkeiten einen Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung gehabt haben.

Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen.

iusNet StR 29.04.2019

 

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